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Arbeitsplatzsicherung

Wir beraten und begleiten sehbehinderte und blinde berufstätige Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsalltag bei:

  • Der Feststellung der Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Abklärung und Beantragung von erforderlichen Hilfsmitteln und Förderleistungen
  • Fragen zu behinderungsgerechten Arbeitsbedingungen
  • Fragen der Mobilität
  • Beratung und Begleitung von Auszubildenen in der betrieblichen Ausbildung
  • Begleitung beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am Arbeitsplatz
  • Wiedereinstieg in den Beruf, beruflicher Neuorientierung und Weiterbildung
  • Innerbetrieblichen Konflikten oder akuten Krisensituationen
  • Abmahnung oder drohender Kündigung

Wir sind als professionelle Beraterinnen und Berater Ihre Ansprechpartner für konkrete Problemstellungen - auch über einen längeren Zeitraum.

Die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse ist im Rahmen der berufsbegleitenden Unterstützung Kernaufgabe des IFD Sehen. Ziel unserer Beratung ist der dauerhafte Erhalt des Arbeitsplatzes.