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Vermittlung

Der IFD Sehen unterstützt arbeitsuchende Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit beim (Wieder-) Einstieg in den Beruf.

Der IFD Sehen berät zu folgenden Themen:

  • Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven
  • Erstellung einer individuellen Bewerbung
  • Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
  • Vorbereitung auf den Arbeitsplatz
  • Beantragung von Hilfsmitteln und anderen Förderleistungen
  • Fragen zur Mobilität

Wir informieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die neue Mitarbeitende einstellen möchten über:

  • Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit am Arbeitsplatz
  • Möglichkeit der Beantragung von Lohnkostenzuschüssen und anderen Förderleistungen

Der IFD Sehen berät individuell, die Vermittlungsunterstützung ist dabei auf den Einzelfall ausgerichtet. Für diese Unterstützung wird der Auftrag eines Rehabilitationsträgers (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) benötigt. Darüber hinaus kann der IFD bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältniss, für die Dauer der Probezeit weiterhin beratend tätig sein.